Die DIN EN 16247 ist eine europäische Norm, die die Anforderungen an Energieaudits in Unternehmen definiert. Sie richtet sich insbesondere an Organisationen, die ihre Energieeffizienz verbessern und gesetzliche Vorgaben erfüllen möchten – etwa im Rahmen des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G).
Zielsetzung des Energieaudits
Das Energieaudit nach DIN EN 16247-1 verfolgt das Ziel, den Energieeinsatz und -verbrauch systematisch zu analysieren, ineffiziente Prozesse zu identifizieren und konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der energiebezogenen Leistung vorzuschlagen. Dabei werden alle relevanten Bereiche eines Unternehmens betrachtet – von der Gebäudetechnik über Produktionsprozesse bis hin zu administrativen Abläufen.
Ein qualitativ hochwertiges Energieaudit liefert:
- Transparenz über Energieflüsse
- Identifikation von Einsparpotenzialen (Maßnahmenplan)
- Wirtschaftlichkeitsberechnungen nach VALERI
- Auflistung der Fördermöglichkeiten
- Grundlage für Investitionsentscheidungen
- Beitrag zur Nachhaltigkeit und CO₂-Reduktion
Ablauf des Energieaudits
Die Durchführung eines Energieaudits nach DIN EN 16247-1 erfolgt in sieben klar definierten Phasen:
- Einleitender Kontakt
Klärung von Zielen, Erwartungen, Anwendungsbereich und Ressourcen.
- Auftaktbesprechung
Vorstellung des Auditplans, Abstimmung mit den Verantwortlichen.
- Datenerfassung und Vorprüfung
Sammlung und Analyse vorhandener Energiedaten und Dokumente.
- Vor-Ort-Begehung
Inspektion der Anlagen, Gebäude und Prozesse zur Erfassung des Ist-Zustands.
- Analyse
Bewertung der Energieflüsse und Identifikation von Optimierungspotenzialen.
- Berichtserstellung
Dokumentation der Ergebnisse, Empfehlungen und Maßnahmenvorschläge.
- Abschlussbesprechung
Präsentation der Ergebnisse und Diskussion der nächsten Schritte.
Zyklus und gesetzliche Vorgaben
Gemäß EDL-G sind Nicht-KMU verpflichtet, alle vier Jahre ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 durchzuführen. Der Zyklus beginnt mit dem Abschlussdatum des letzten Audits. Unternehmen müssen jederzeit einen aktuellen Auditbericht vorlegen können – andernfalls drohen Bußgelder bis zu 50.000 Euro.
Auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) kann ein Energieaudit sinnvoll sein, etwa zur Nutzung von Steuerentlastungen oder Förderprogrammen.
BAFA-Leitfäden und unsere Zulassung
Zur Unterstützung der Berichtserstellung hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) umfassende Leitfäden veröffentlicht, die die Anforderungen an Inhalt, Struktur und Nachvollziehbarkeit des Auditberichts konkretisieren. Diese Leitlinien geben detailliert vor, wie ein solcher Bericht auszusehen hat und von der BAA akzeptiert zu werden.
Wir sind bei der BAFA als Energieaudit-Dienstleister zugelassen und erfüllen alle Anforderungen an Fachkunde und Unabhängigkeit. Unsere Kunden profitieren von einer rechtssicheren Durchführung und einem Auditbericht, der den BAFA-Vorgaben vollständig entspricht.