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Mit dem Inkrafttreten des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G), des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) und des Energiefonds-Gesetzes (EnFG) sind Unternehmen mit hohem Energieverbrauch gesetzlich verpflichtet, ihre Energieflüsse systematisch zu erfassen, zu bewerten und zu optimieren.

Je nach Verbrauchsschwelle müssen Unternehmen:

  • ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 durchführen,
  • ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 einführen und zertifizieren,
  • und wirtschaftlich sinnvolle Maßnahmen zur Energieeinsparung identifizieren, bewerten und dokumentieren – z. B. mit der VALERI-Methode nach DIN EN 17463.

Diese Pflichten sind nicht nur formale Anforderungen – sie betreffen direkt Ihre Kostenstruktur, Ihre Investitionsentscheidungen und Ihre Nachhaltigkeitsstrategie.

Übersicht (Schwellwerte)

WICHTIG: Auch kleine Unternehmen müssen tätig werden.

Die Tabelle gibt einen groben Überblick, für detaillierte Informationen stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung.

E-Verbrauch EDL-G EnEfG EnFG
< 0,5 GWh Keine Pflicht zum Energieaudit Keine Pflichten Keine zusätzlichen Pflichten
≥ 0,5 GWh Energieauditpflicht für Nicht-KMUs alle 4 Jahre (DIN EN 16247-1) Keine zusätzlichen Pflichten Keine zusätzlichen Pflichten
≥ 2,5 GWh Energieauditpflicht (auch KMUs, je nach Auslegung) Pflicht zur Erstellung und Veröffentlichung eines Umsetzungsplans für wirtschaftliche Energieeinsparmaßnahmen (VALERI) Pflicht zur Meldung von Potenzialen zur Abwärme auf zentraler Plattform
≥ 2,77 GWh Neue Schwelle für Energieauditpflicht laut aktueller Novelle Berichtspflichten auf Abwärmeplattform, Umsetzungspläne, Nutzungspflicht von Abwärme Keine zusätzlichen Pflichten
≥ 7,5 GWh Energieauditpflicht entfällt, wenn EnMS/EMAS eingerichtet ist Pflicht zur Einführung eines Managementsystems (ISO 50001 oder EMAS), 90%-Regelung für Verbrauchsabdeckung Keine zusätzlichen Pflichten

Um die Wirtschaftlichkeit von Energieeinspar-Maßnahmen zu berechnen muss eine vorgegebene Methode genutzt werden. Diese Methode ist in der DIN EN 16247 (VALERI) beschrieben. Es sind grundsätzlich alle Maßnahmen zu berechnen. Die Maßnahmen müssen umgesetzt werden, deren Amortisationszeit weniger als 50% der Nutzungsdauer (max. 15 Jahre) beträgt.

Zertifizierung ISO 50001

Die ISO 50001 ist der internationale Standard für systematisches Energiemanagement. Sie unterstützt Unternehmen dabei, ihre Energieeffizienz kontinuierlich zu verbessern, Energiekosten zu senken und gleichzeitig einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Durch die strukturierte Erfassung und Analyse von Energieflüssen lassen sich Einsparpotenziale identifizieren und gezielt umsetzen.

Mehrwert für Ihr Unternehmen

Ein zertifiziertes Energiemanagementsystem nach ISO 50001 bietet nicht nur wirtschaftliche Vorteile durch reduzierte Energiekosten, sondern auch strategische Mehrwerte:

  • Nahtlose Integration in bestehende Managementsysteme durch die High-Level-Structure (HLS)
  • Grundlage für die CO₂-Bilanzierung im Rahmen von Nachhaltigkeitsberichten
  • Wichtiger Bestandteil der CSRD-Berichtspflichten im Bereich Energie und Umwelt
  • Stärkung Ihrer Wettbewerbsfähigkeit durch dokumentierte Nachhaltigkeit und Energieeffizienz

Hier geht es zur Ermittlung von Auditzeit und Auditkosten (Richtwerte). Link

Unser Angebot
– Bereitstellung umfangreiches Dokumentenpaket
– Projektleitung bei der Einführung
– Fachliche Unterstützung der Funktionsträger
– Durchführung notwendiger Schulungen
– Unterstützung bei der Auswahl des Zertifizierers
– Begleitung beim externen Audit

Energie-Audit nach DIN EN 16247-1

Die DIN EN 16247 ist eine europäische Norm, die die Anforderungen an Energieaudits in Unternehmen definiert. Sie richtet sich insbesondere an Organisationen, die ihre Energieeffizienz verbessern und gesetzliche Vorgaben erfüllen möchten – etwa im Rahmen des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G).

Zielsetzung des Energieaudits

Das Energieaudit nach DIN EN 16247-1 verfolgt das Ziel, den Energieeinsatz und -verbrauch systematisch zu analysieren, ineffiziente Prozesse zu identifizieren und konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der energiebezogenen Leistung vorzuschlagen. Dabei werden alle relevanten Bereiche eines Unternehmens betrachtet – von der Gebäudetechnik über Produktionsprozesse bis hin zu administrativen Abläufen.

Ein qualitativ hochwertiges Energieaudit liefert:

  • Transparenz über Energieflüsse
  • Identifikation von Einsparpotenzialen (Maßnahmenplan)
  • Wirtschaftlichkeitsberechnungen nach VALERI
  • Auflistung der Fördermöglichkeiten
  • Grundlage für Investitionsentscheidungen
  • Beitrag zur Nachhaltigkeit und CO₂-Reduktion

Ablauf des Energieaudits

Die Durchführung eines Energieaudits nach DIN EN 16247-1 erfolgt in sieben klar definierten Phasen:

  1. Einleitender Kontakt
    Klärung von Zielen, Erwartungen, Anwendungsbereich und Ressourcen.
  2. Auftaktbesprechung
    Vorstellung des Auditplans, Abstimmung mit den Verantwortlichen.
  3. Datenerfassung und Vorprüfung
    Sammlung und Analyse vorhandener Energiedaten und Dokumente.
  4. Vor-Ort-Begehung
    Inspektion der Anlagen, Gebäude und Prozesse zur Erfassung des Ist-Zustands.
  5. Analyse
    Bewertung der Energieflüsse und Identifikation von Optimierungspotenzialen.
  6. Berichtserstellung
    Dokumentation der Ergebnisse, Empfehlungen und Maßnahmenvorschläge.
  7. Abschlussbesprechung
    Präsentation der Ergebnisse und Diskussion der nächsten Schritte.

Zyklus und gesetzliche Vorgaben

Gemäß EDL-G sind Nicht-KMU verpflichtet, alle vier Jahre ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 durchzuführen. Der Zyklus beginnt mit dem Abschlussdatum des letzten Audits. Unternehmen müssen jederzeit einen aktuellen Auditbericht vorlegen können – andernfalls drohen Bußgelder bis zu 50.000 Euro.

Auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) kann ein Energieaudit sinnvoll sein, etwa zur Nutzung von Steuerentlastungen oder Förderprogrammen.

BAFA-Leitfäden und unsere Zulassung

Zur Unterstützung der Berichtserstellung hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) umfassende Leitfäden veröffentlicht, die die Anforderungen an Inhalt, Struktur und Nachvollziehbarkeit des Auditberichts konkretisieren. Diese Leitlinien geben detailliert vor, wie ein solcher Bericht auszusehen hat und von der BAA akzeptiert zu werden.

Wir sind bei der BAFA als Energieaudit-Dienstleister zugelassen und erfüllen alle Anforderungen an Fachkunde und Unabhängigkeit. Unsere Kunden profitieren von einer rechtssicheren Durchführung und einem Auditbericht, der den BAFA-Vorgaben vollständig entspricht.

Unser Angebot
– Bereitstellung von Vorlagen für die Erfassung und Analyse
– Erstellung des Berichts
– Projektmanagement
– Aufbereitung der Informationen (bei Bedarf)

Wirtschaftlichkeitsberechnung nach DIN EN 17463 (VALERI)

Die DIN 17463 (VALERI) beschreibt detailliert die Berechnung der Wirtschaftlichkeit (Amortisation) für Energieeinspar-Maßnahmen.

Achtung: Seit dem 01.10.2022 gilt die Pflicht zur Umsetzung von Energiespar-Maßnahmen gemäß dem EDL-G. Hier sind die wichtigsten Punkte:

Das bedeutet, dass alle Maßnahmen nach der DIN 17463 berechnet sein müssen. Ansonsten können Sie die Amortisationszeit nicht nachweisen. Eine Ausnahme bilden nur die Maßnahmen, die bereits umgesetzt sind.

Die Maßnahmen müssen mit einem Worst-, Best- und Real-Case gerechnet werden.

Wir können Sie unterstützen durch:

  • Überprüfung der Wirtschaftlichkeitsberechnungen.
  • Schulung in DIN EN 17463.
  • Bestätigung der Umsetzung der betroffenen Maßnahmen.

Wenn Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung benötigen, können Sie gerne Kontakt mit uns aufnehmen.

Unser Angebot
– Bereitstellung von Vorlagen
– Schulung des Personals
– Workshop zur Erstellung der VALERI-Berechnungen

Testat Maßnahmenplan

Das EnEfG schreibt vor, dass die Umsetzung bzw. Nicht-Umsetzung der Energie-Einspar-Maßnahmen extern bestätigt werden muss.

Zur Zeit prüft das BAFA die Testierung der Maßnahmen nicht, obwohl die Gesetzeslage die vorschreibt. Mit der Verabschiedung der Novellierung des EnEfG wird aber zeitnah gerechnet.

Wir sind ein vom BAFA hierfür zugelassener Energieberater.

Unser Angebot
– Überprüfung der Energieeinspar-Maßnahmen
– Bestätigung der Überprüfung zur Vorlage bei der BAFA

Abwärme-Betrachtung / -Dokumentation

Mit dem Inkrafttreten des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) am 18. November 2023 wurden neue Anforderungen zur Erfassung und Meldung von Abwärme-Potenzialen eingeführt. Ziel ist es, ungenutzte industrielle Abwärme sichtbar und nutzbar zu machen – als Beitrag zur Energieeffizienz und Dekarbonisierung der Wirtschaft.

Wer ist betroffen?

Unternehmen mit einem jährlichen Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 2,5 GWh sind verpflichtet, ihre Abwärme-Potenziale zu erfassen und bis zum 31. März eines jeden Jahres an die Plattform für Abwärme der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) beim BAFA zu melden.

Was muss gemeldet werden?

Meldepflichtig sind technisch nutzbare Abwärme-Quellen, die folgende Kriterien erfüllen:

  • Abwärme-Menge über 200 MWh pro Jahr
  • Temperaturniveau über 25 °C
  • Betriebsdauer über 1.500 Stunden jährlich

Bagatellgrenzen:
Standorte mit einer Gesamtabwärme-Menge unter 800 MWh/Jahr sind von der Meldepflicht ausgenommen.

Ablauf der Abwärme-Betrachtung

  1. Identifikation relevanter Anlagen
    Erfassung aller Prozesse mit potenzieller Abwärme.
  2. Bewertung der Abwärme-Quellen
    Ermittlung von Wärmemenge, thermischer Leistung, Temperaturniveau und Regelungsmöglichkeiten.
  3. Dokumentation und Berichtserstellung
    Erstellung eines Berichts gemäß den Vorgaben des BAFA-Merkblatts.
  4. Online-Meldung
    Übermittlung der Daten an die Plattform für Abwärme bis zum 31. März.
  5. Jährliche Aktualisierung
    Pflicht zur Fortschreibung der Daten und ggf. Veröffentlichung von Umsetzungsplänen.

BAFA-Leitfäden und unsere Unterstützung

Das BAFA hat detaillierte Merkblätter und Entscheidungshilfen veröffentlicht, die die Anforderungen an die Abwärme-Betrachtung konkretisieren – inklusive Beispielen, Bagatellgrenzen und Prüfanforderungen.

Unser Angebot
– Identifikation und Bewertung meldepflichtiger Abwärme-Potenziale
– Erstellung des Berichts gemäß BAFA-Vorgaben
– Fristgerechte Meldung und Kommunikation mit der Plattform für Abwärme
– Entwicklung von Maßnahmen zur Wärmerückgewinnung und Nutzung im eigenen Betrieb

Gesetze

Im Thema “Energie” sind drei Gesetzte maßgeblich:

  • EDL-G: Energiedienstleitungs-Gesetz
  • EnEfG: Energie-Effizienz-Gesetz
  • EnFG: Energiefinanzierungsgesetz

Energiedienstleistungs-Gesetz (EDL-G)

Das EDL-G fordert von Unternehmen mit über 250 Mitarbeitern entweder ein Audit nach EN 16247, EMAS oder ISO 50001.

Beachten Sie bitte, wenn Ihr Unternehmen mehr als 2,5 GWh/Jahr verbraucht: In diesem Fall müssen alle Maßnahmen gemäß VALERI berechnet und innerhalb von 18 Monaten umgesetzt werden, wenn die Amortisationszeit weniger als ½ der maximalen Nutzungsdauer von 15 Jahren beträgt.

Die Kosten für die Zertifizierung nach ISO 50001 sind aufgrund der ISO 50003 deutlich gestiegen. Daher ist das Energie-Audit nach EN 16247 für die meisten Unternehmen unter 7,5 GWh/Jahr derzeit die passendere Lösung.

Über 7,5 GWh/Jahr ist eine Zertifizierung nach ISO 50001, ISO 14001 oder EMAS Pflicht.

Wir haben die Erfassung und Auswertung standardisiert, sodass alle Beteiligten die notwendigen Basisdaten einfach bereitstellen können. Auf Wunsch erfassen wir auch europaweit die Verbrauchsdaten. Durch unsere umfangreiche Erfahrung können wir Sie auch bei der Umsetzung der Maßnahmen begleiten, angefangen von der dezentralen Erfassung über Stromzähler bis hin zur Auswahl von Aggregaten und der Bereitstellung von Auswertungs- und Verwaltungssoftware.

Energie-Effizienz-Gesetz (EnEfG)

Am 18.11.2023 wurde das EnEfG veröffentlicht, mit der Konkretisierung durch das BAFA. Hier sind die wichtigsten Punkte:

ALLE Unternehmen mit mehr als 2,5 GWh ist Folgendes verpflichtend:

  • Erfassen und Dokumentieren der Abwärme
  • Abwärme vermeiden nach “Stand der Technik”
  • Abwärme wieder verwenden (kaskadenförmig)
  • Jährliche Übermittlung der Abwärme-Mengen an das BAFA-Portal bis zum 31.12.2024

Zusätzlich für NICHT-KMU mit mehr als 2,5 GWh ist Folgendes verpflichtend:

  • Erstellen von Maßnahmenplänen zur Reduzierung
  • Wirtschaftlichkeitsbewertung gemäß DIN EN 17463
  • Umsetzung der Maßnahmen, wenn der Kapitalwert innerhalb von 50% der Nutzungsdauer positiv ist (max. 15 Jahre)
  • Erstellen und Veröffentlichen von Umsetzungsplänen für wirtschaftlich identifizierte Einsparmaßnahmen bis zum 17.11.2026
  • Bewertung der Umsetzung oder Nicht-Umsetzung der Maßnahmen (wir sind hierfür zugelassen)

ALLE mit mehr als 7,5 GWh ist Folgendes verpflichtend:

  • Zertifizierung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems bis zum 18.07.2025
  • Erfassen von Energie- und Prozesstemperaturen sowie abwärmeführenden Medien

Die Strafen können bis zu 100.000 € betragen. Für Rechenzentren gelten ähnliche Regelungen wie für Unternehmen, und ab dem 01.01.2024 müssen deren Kunden über ihre Energieverbräuche informiert werden.

Derzeit wird das EnEfG überarbeitet. Eine Novellierung ist aber noch nicht veröffentlicht.

Energiefinanzierungsgesetz (EnFG)

Am 18.11.2023 wurde das EnEfG veröffentlicht, mit der Konkretisierung durch das BAFA. Hier sind die wichtigsten Punkte:

ALLE Unternehmen mit mehr als 2,5 GWh ist Folgendes verpflichtend:

  • Erfassen und Dokumentieren der Abwärme
  • Abwärme vermeiden nach “Stand der Technik”
  • Abwärme wieder verwenden (kaskadenförmig)
  • Jährliche Übermittlung der Abwärme-Mengen an das BAFA-Portal bis zum 31.12.2024

Zusätzlich für NICHT-KMU mit mehr als 2,5 GWh ist Folgendes verpflichtend:

  • Erstellen von Maßnahmenplänen zur Reduzierung
  • Wirtschaftlichkeitsbewertung gemäß DIN EN 17463
  • Umsetzung der Maßnahmen, wenn der Kapitalwert innerhalb von 50 % der Nutzungsdauer positiv ist (max. 15 Jahre)
  • Erstellen und Veröffentlichen von Umsetzungsplänen für wirtschaftlich identifizierte Einsparmaßnahmen bis zum 17.11.2026
  • Bewertung der Umsetzung oder Nicht-Umsetzung der Maßnahmen (wir sind hierfür zugelassen)

ALLE mit mehr als 7,5 GWh ist Folgendes verpflichtend:

  • Zertifizierung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems bis zum 18.07.2025
  • Erfassen von Energie- und Prozesstemperaturen sowie abwärmeführender Medien

Die Strafen können bis zu 100.000 € betragen. Für Rechenzentren gelten ähnliche Regelungen wie für Unternehmen, und ab dem 01.01.2024 müssen deren Kunden über ihre Energieverbräuche informiert werden.

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